Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
I.Vertragsabschluß
1.
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die unterzeichnete Auftrags-Bestätigungskopie in unserem Hause eingegangen ist oder der Auftrag per Mail bestätigt ist und wir den Eingang der Vorauszahlung (s.IV.1.) auf unserem Geschäftskonto verbuchen konnten.
2.
Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Veranstaltungsbestätigung und nach Eingang der Vorauszahlung.
3.
Eine Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsräume, Flächen usw. an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Restaurants.
4.
Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Restaurant gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Restaurant berechnet vom Veranstalter oder Dritten eine Vorauszahlung gem. IV. 1..
II.Preis, Leistung
1.
Vereinbarte Preise und vereinbarte Leistungen des Restaurants ergeben sich aus der Veranstaltungsbestätigung. Die Preise verstehen sich inklusive Bedienungsgeld zuzüglich der gesetzliche Mwst. Der Veranstalter ist verpflichtet, die von ihm bestellten und in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Veranstalter veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
2.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate, und erhöht sich der von Restaurant allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Restaurant den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. Die Preise können vom Restaurant ferner geändert werden, wenn der Veranstalter nachträglich Leistungen oder das Volumen der Leistung verändert und das Restaurant zustimmt.
III.Veranstaltungen
1.
Der Veranstalter hat dem Restaurant die entgültige Teilnehmerzahl 3 Werktage vor Veranstaltung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
2.
Entstehende Abweichungen nach unten, können nach einer Frist von 3 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn nicht mehr berücksichtigt werden. Die Garantie ist Basis der Abrechnung, Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden bis max. 10 % vom Restaurant akzeptiert, das insoweit einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleistet. Weitergehende Überschreitungen der Teilnehmerzahl bedürfen der vorherigen Zustimmung des Restaurants. Bei Überschreitung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
3.
Veranstalter und Besteller haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellen Leistungen.
4.
Soweit aufgrund der Durchführung der Veranstaltung Müll anfällt, wird dieser in angemessenem Umfang, und soweit es sich um normalen Hausmüll handelt, vom Restaurant entsorgt. Anfallender Sondermüll oder nach der jeweils geltenden Abfallsatzung der Stadt Wiesbaden nicht mittels der normalen Abfallbeseitigung zu entsorgender Müll ist vom Veranstalter binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung abzuholen und zu entsorgen, andernfalls ist das Restaurant berechtigt, die Entsorgung selbst durchzuführen und die hieraus entstandenen Kosten dem Veranstalter gesondert zu berechnen.
5.
Der Veranstalter/Besteller ist verpflichtet, dem Restaurant unaufgefordert mitzuteilen, wenn Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhalts oder Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen, oder Belange des Restaurants zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
6.
Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, insbesondere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, politischen und religiösen Veranstaltungen, die einen Bezug zum Restaurant aufweisen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Restaurants.
7.
Bei Dinnerveranstaltungen ist darauf zu achten, dass ab 22.00 Uhr die Lautstärke von Bands, DJ’s usw. auf ein Annehmbares Maß zur Bewahrung der Nachtruhe für unsere Anwohner zu reduzieren ist.
– 2 –
IV.Zahlung, Rechnungen des Restaurants
1.
Für die Reservierung wird vom Restaurant bei Vertragsabschluß eine Vorauszahlung von 35 % vom Mindestumsatz verlangt. Die Zahlung sollte innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluß, spätestens jedoch 14 Tage vor der Veranstaltung auf unserem Geschäftskonto eingegangen sein.
Der Eingang der Zahlung entspricht der entgültigen Reservierungsbestätigung.
2.
Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3.
Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, falls das Restaurant nicht einen höheren oder der Veranstalter einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist.
4.
Für die erste und zweite Mahnung nach Verzugseintritt werden 5,00 € Mahngebühr erhoben. Bei der dritten Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 10,00 € erhoben.
5.
Gewährte Rabatte verlieren bei Zahlungsverzug Ihre Gültigkeit.
6.
Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Restaurants, auch dann, wenn etwa auf Grund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und/oder auf Grund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden.
7.
Rückvergütungen oder Erstattungen nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
8.
Der Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Restaurants aufrechnen oder mindern.
V. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Veranstalter
1.
Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt diese nicht, so ist der Veranstalter, wenn er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt verpflichtet, dem Restaurant die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Restaurants oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2.
Es gelten folgende Stornofristen:
21 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 50 % der bestellten Leistungen
bis 72 Std. vor Veranstaltungsbeginn = 90 % der bestellten Leistungen
am Veranstaltungstag = 100 % der bestellten Leistungen
VI.Rücktritt durch das Restaurant
1.
Das Restaurant ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:
a) angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen.
b) höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretbaren Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
c) das Restaurant begründeten Anlass zur Annahme hat, das die Inanspruchnahme der Restaurantleistung namentlich die im Restaurant vorgesehene Veranstaltung, den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit und/oder den Ruf des Restaurants gefährden kann.
d) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. des Veranstalters oder Zweck gebucht werden.
2.
Im Fall des berechtigten Rücktritts durch das Restaurant, steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu.
– 3 –
VII.Haftung
1.
Der Veranstalter/Besteller ist verpflichtet, die mitgebrachten Gegenstände – z.B. Ausstellungsgegenstände- sachgerecht zu versichern, das gleiche gilt für durch Veranstaltungsteilnehmer herbeigefügte Vermögensschäden.
Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Gegenstände in unverschlossenen Räumen belassen werden.
2.
Der Veranstalter/Besteller hat für den Verlust oder Beschädigung, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verlust und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
3.
Soweit das Restaurant für den Veranstalter, Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter stellt das Restaurant von allen Ansprüchen an Dritte aus Überlassung dieser Einrichtung frei.
4.
Das Restaurant haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Restaurant handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
VIII.Sonstiges
1.
Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Hier sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
2.
Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden im Restaurant sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
3.
Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Restaurant mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung und Nachsendung wir gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.
IX.Schlussbestimmungen
1.
Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Restaurant schriftlich bestätigt wurden.
2.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden.
3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.